Nachbehandlung
Nach einer inkompletten Schilddrüsenentfernung
ist in der Regel keine Nachbehandlung erforderlich. Man
kann allerdings die restliche Schilddrüse in ihrer
Funktion unterstützen, indem man eine niedrig dosierte
Behandlung mit Schilddrüsenhormon durchführt.
Das soll unter anderem das Auftreten von krankhaften
Veränderungen (z.B. Knoten) in der restlichen Schilddrüse
verhindern. Die Wirksamkeit und damit Sinnhaftigkeit einer solchen „Wachstumsprophylaxe“ ist allerdings äußerst fraglich.
Es sollte jährlich eine Ultraschallkontrolle der
Restschilddrüse erfolgen, um ein neuerliches Auftreten
von Knoten im verbliebenen Schilddrüsenteil rechtzeitig
zu erkennen.
Wurde die Schilddrüse komplett entfernt,
ist eine Gabe von Schilddrüsenhormon lebensnotwendig.
Man beginnt damit nach Eintreffen des histologischen
Befundes der Schilddrüse. Nach 4 – 6 Wochen ist
erstmals eine Blutabnahme erforderlich, wobei anhand
der Bestimmung der Schilddrüsenhormone die richtige
Dosis der zugeführten
Schilddrüsenhormone ermittelt wird. Sobald die richtige
Dosis gefunden ist, reicht eine Blutabnahme 1 x jährlich.
Es ist besonders wichtig die Schilddrüsenhormone
auf nüchternen Magen, mindestens ½ Stunde
vor dem Frühstück einzunehmen, da nur so eine
komplette Aufnahme der Hormone in den Körper gewährleistet
ist.
Wurde durch die histologische Untersuchung
der entfernten Schilddrüse ein papilläres
oder follikuläres
Schilddrüsenkarzinom festgestellt, ist zunächst
4 – 6 Wochen nach der Operation eine Radiojodtherapie
erforderlich (siehe Nachbehandlung des Schilddrüsenkarzinoms
). Um eine optimale Wirkung dieser Therapie zu erreichen
muss der Patient in eine gewollte Unterfunktion gebracht
werden. Das bedeutet, dass bis zum Zeitpunkt der Radiojodtherapie
kein Schilddrüsenhormon verabreicht werden darf.
Daher muss vor Beginn der Gabe von Schilddrüsenhormon
immer der histologische Befund abgewartet werden. Bis
zur Radiojodtherapie sollte auf eine jodarme Ernährung
geachtet werden, Röntgenuntersuchungen mit jodhältigem
Kontrastmittel sind verboten. Nach erfolgter Radiojodtherapie
wird mit der Gabe von Schilddrüsenhormon begonnen.
Es sind im ersten Jahr nach der Operation Kontrollen
in 3-monatigem Abstand erforderlich, im weiteren Verlauf ½ jährliche
Kontrollen bis zum 2. Jahr nach der Operation, jährliche
Kontrollen bis zum 10. Jahr nach der Operation und im
Anschluss lebenslange Kontrollen im Abstand von 2 Jahren.
Wurde
durch die histologische Untersuchung ein medulläres
Schilddrüsenkarzinom festgestellt, sind postoperativ
regelmäßige Kontrollen des Calcitonin-Spiegels
durchzuführen. In regelmäßigen Abständen
(jährlich) sollte auch ein Pentagastrintest durchgeführt
werden. Eine spezifische Therapie mittels Radiojod ist
nicht sinnvoll, da es sich bei den Karzinomzellen nicht
um eigentliche Schilddrüsenzellen handelt (siehe Das
medulläre Schilddrüsenkarzinom ). Es kann daher
auch unmittelbar nach Erhalt des histologischen Befundes
mit der Gabe von Schilddrüsenhormon begonnen werden.
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